Diese Nutzungsordnung gilt für den umfriedeten Bereich der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes des TSV Goltern e.V. Die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Besucherinnen und Besucher der Sportanlage des TSV Goltern e.V. bestätigen mit dem Betreten die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung der Nutzungsordnung.
6. Nutzerinnen und Nutzern sowie Besucherinnen und Besuchern sind darüber hinaus verboten:
Verantwortliche Personen (i. d. R. Vorstandsmitglieder, Spartenleitungen oder durch die vorgenannten Personen zur Kontrolle berechtigte Personen) des TSV Goltern e. V. sind dazu berechtigt das Hausrecht des TSV Goltern e. V. wahrzunehmen und Entscheidungen/Anordnungen zur Anwendung der Nutzungsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
Diese Nutzungsordnung gilt mit Veröffentlichung als in Kraft gesetzt.
Barsinghausen 27. Januar 2022
TSV Goltern e.V.
- Der Vorstand -
Normen von Perbandt
Spartenleitung Fußball
Corona-Beauftragter
des TSV Goltern e.V.